Trinke aus der Quelle, solange sie sprudelt.
Selbst wer am Wasser lebt, verschwende nicht das Wasser.
Das Leben formt den Menschen, wie Wasser den Stein.
Wasser ist immer und überall in Bewegung.
Amman iman – Wasser ist Leben.
Stille Wasser sind meist tief, und klare Wasser sind meist kalt.

Als «nicht gewinnorientierte» Genossenschaft haben wir ein Ziel:
Die Versorgung der Stadt Rapperswil-Jona mit Trink-, Brauch- und Löschwasser. Fortwährend in bester Qualität, genügender Menge und Druck.

Bauwasser/Temporärer Wasserbezug


Bauwasser

Zur Grundausstattung jeder Baustelle gehört der Bauwasseranschluss. Dieser wird durch die Wasserversorgung ab der neuen oder bestehenden Hausanschlussleitung der Bauparzelle erstellt. Zu diesem Zweck ist vom Bauunternehmer ein funktionierender und gepflegter Bauwasserstock mit Hauptabsperrorgan, Rückflussverhinderer und Auslaufventilen mit Rohrbelüftern zur Verfügung zu stellen.
Auf Bestellung kann ein Bauwasserstock durch die Wasserversorgung erstellt werden.

Zur genauen Klärung der Gegebenheiten und Ausführungswünsche ist frühzeitig eine Absprache vor Ort mit unserem Brunnenmeister nötig.

Wichtige Hinweise:

  • Bauwasseranschlüsse ab Hydranten sind nicht zulässig.
  • Die Lieferung von Bauwasser erfolgt erst, wenn die mutmasslichen Anschlussbeiträge bezahlt sind.

Hinweise:

  • Betreffend Rückflussverhinderung der angeschlossenen Verbraucher an das Trinkwassernetz ist der Bauunternehmer als Besteller verantwortlich.
  • Das verwendete Bauwasser wird im Normalfall nicht separat abgerechnet – ein sorgsamer Umgang wird dabei vorausgesetzt. Bei verantwortungslosem Umgang wird der Bauwasseranschluss abgestellt oder mit einem Wasserzähler zur zusätzlichen Abrechnung nachgerüstet.

 

Temporärer Wasserbezug


Wichtig:

  • Temporäre Wasserbezüge ab Hydranten sind bewilligungspflichtig. Eigenmächtiger Bezug ab Hydrant ist Diebstahl und wird angezeigt!
  • Manipulationen am Hydranten sind verboten. Für Schäden haftet der Verursacher vollumfänglich!

In Ausnahmefällen und für kurzen Verbrauch (z.B. Erdsondenbohrung) ausserhalb der Frostjahreszeiten ist ein temporärer Bezug ab Hydrant möglich. Dabei hat rechtzeitig eine Anmeldung mit dem Formular «Anmeldung für den temporären Wasserbezug» und entsprechender Rechnungsadresse zu erfolgen.

Anmeldung temporärer Wasserbezug

Ab Hydrant erfolgt der Wasserbezug immer über einen Wasserzähler und eine Abstellung der Wasserversorgung. Diese Einheit wird durch unseren Werkdienst montiert und nach dem Bezug demontiert.

Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet und betragen in etwa:

  • Pauschale für Material und Zähler DN 20: CHF 50.00 / Monat
  • Pauschale für Material und Zähler DN 50: CHF 100.00 / Monat
  • Stundenansatz Werkdienst: CHF 120.00 / Verrechnung nach effektivem Aufwand
  • Systemtrenner: CHF 180.00
  • Wasserbezugsgebühren CHF 1.00 pro 1‘000 Liter (1m3) plus Abwassergebühren

Hinweise:

  • Betreffend Rückflussverhinderung der angeschlossenen Verbraucher an das Trinkwassernetz ist der Auftraggeber als Nutzer verantwortlich. Es sind die SVGW Richtlinie W3 Ergänzung 1 sowie die EN 1717 zu beachten.