Anschlussbeiträge
Anschlussbeiträge sind eine wichtige und notwendige Finanzierungsquelle der Wasserversorgung. Sie decken die erstmalige Erschliessung sowie die Erhaltung der Lieferkapazitäten des gesamten Werkes ab. Aus diesem Grund erhalten Bauherren zum Baustart, anhand der Bauanzeige und Baubewilligung der Stadt Rapperswil-Jona, eine provisorische Rechnung oder ein Informationsschreiben. Dies gilt für Neubauten wie auch für Umbauten. Die definitive Anschlussbeitragsrechnung erfolgt nach Vorliegen der offiziellen Zeitwertschätzung der GVA zum Abschluss der Bauarbeiten.
Wichtig: Die Lieferung von Bauwasser erfolgt erst, wenn die mutmasslichen Anschlussbeiträge bezahlt sind.
Basis zur Erhebung der Anschlussbeiträge bildet das Reglement «Beiträge und Gebühren der Wasserversorgung Rapperswil-Jona».
Berechnungsbeispiele
Neubau EFH auf einer unbebauten Parzelle
Ausgangslage:
Grundstücksfläche 450 m2
GVA Zeitwertschätzung aller Haupt- und Nebengebäude CHF 1‘200‘000
Berechnung: |
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Flächenbeitrag |
450 m2 x CHF 5.00 / m2 |
= CHF 2‘250 |
Grundbeitrag 10‰ |
0.01 x CHF 1‘200‘000 |
= CHF 12‘000 |
Total |
CHF 14‘250 |
Hinweise:
Nichtwohnbauten wie Industrie- oder Gewerbebetriebe erfahren einen Zuschlag zum Grundbeitrag von 10‰, anhand des Spitzenverbrauches aller angeschlossenen Entnahmestellen, in der Höhe von 2 bis max. 8‰.
Umbau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen
Ausgangslage: |
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Alter aufgewertet GVA Zeitwert |
CHF 2‘400‘000 |
Neue GVA Zeitwertschätzung aller Gebäude |
CHF 3‘600‘000 |
Mehrwert für Beitragsnachzahlung |
CHF 1‘200‘000 |
Berechnung: |
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Mehrwert für Beitragsnachzahlung |
CHF 1‘200‘000 |
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Abzüglich 15% Freibetrag des alten aufgewerteten Zeitwertes |
CHF 360‘000 |
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Gebäudebeitrag |
CHF 840‘000 |
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Grundbeitrag |
0.01 x CHF 840‘000 |
= CHF 8‘400 |
Total |
CHF 8‘400 |
Hinweise:
- Nichtwohnbauten wie Industrie- oder Gewerbebetriebe erfahren einen Zuschlag zum Grundbeitrag von 10‰, anhand des Spitzenverbrauches aller angeschlossenen Entnahmestellen, in der Höhe von 2 bis max. 8‰.
- Innerhalb des Altstadtperimeters und für Denkmalpflegeobjekte beträgt der Freibetrag 25%.
Wasserbezugsgebühren
Die Detailangaben zu den Wasserbezugsgebühren finden Sie unter dem Menüpunkt Trinkwasser.
Abwasserbeiträge
Fragen zu den Abwasserbeiträgen sind direkt an die Bauverwaltung der Stadt Rapperswil-Jona zu richten.
Das entsprechende Reglement finden Sie auf der Webseite der Stadt Rapperswil-Jona:
www.rapperswil-jona.ch