Das Leben formt den Menschen, wie Wasser den Stein.
Selbst wer am Wasser lebt, verschwende nicht das Wasser.
Wasser ist immer und überall in Bewegung.
Amman iman – Wasser ist Leben.
Stille Wasser sind meist tief, und klare Wasser sind meist kalt.
Trinke aus der Quelle, solange sie sprudelt.

Als «nicht gewinnorientierte» Genossenschaft haben wir ein Ziel:
Die Versorgung der Stadt Rapperswil-Jona mit Trink-, Brauch- und Löschwasser. Fortwährend in bester Qualität, genügender Menge und Druck.

Hydranten

Wir alle hoffen, dass es nie zu einem Brandfall kommt. Einen hundertprozentigen Schutz gibt es aber nicht. Aus diesem Grund befinden sich über das ganze Gemeindegebiet verteilt Hydranten im Eigentum der Wasserversorgung Rapperswil-Jona.
Hydranten dienen der Feuerwehr für den Löschwasserbezug bei einer Brandbekämpfung. Dabei werden die Standorte gemäss den Vorgaben der kantonalen Gebäudeversicherung (GVA), im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten sowie anhand der technischen Gegebenheiten der Wasserversorgung festgelegt. Diese Standorte sind, gemäss Feuerschutzgesetz des Kantons St.Gallen, durch den Eigentümer der Parzelle zu dulden. Kosten für Standortverschiebungen infolge Umgestaltungen oder Bauten sind durch den Verursacher zu tragen.

Auch in Ihrem Projekt oder Ihrer Liegenschaft steht oder kann ein Hydrant zu stehen kommen. Diese Brandschutzeinrichtung dient Ihrem Vorteil.

Aufstellungsmasse

Aufstellung Hydranten

Schutzmassnahmen von Hydranten gegen mechanische Beschädigungen

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Ausführungen von mechanischem Schutz vor Beschädigungen

 

Pflichten der Liegenschaftenbesitzer

Wir sind sicher, dass alle einen gut funktionierenden Löschschutz unterstützen.
Dazu müssen alle Hydranten gut sichtbar, bedienbar und mit einem Feuerwehrfahrzeug jederzeit erreichbar sein. Aus diesem Grund bitten wir alle Liegenschaftenbesitzer, den Zugang zu gewährleisten und entsprechende Arbeiten wie:

  • Entfernen von Bewuchs, im Umkreis von ca. 0.50 Metern
  • Entfernen von Material, welches einen Zugang verhindern

zu veranlassen.

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Wichtig:

  • Temporäre Wasserbezüge ab Hydranten sind bewilligungspflichtig. Eigenmächtiger Bezug ab Hydrant ist Diebstahl und wird angezeigt!
  • Manipulationen am Hydranten sind verboten. Für Schäden haftet der Verursacher vollumfänglich!


Grundsätzlich dürfen Hydranten nur für die Bedürfnisse der Feuerwehr benutzt werden. Nur die Wasserversorgung sowie im Einsatzfall ausgebildete Personen der Feuerwehr sind berechtigt, Hydranten zu bedienen. Eine unsachgemässe Bedienung kann Hydranten nachhaltig beschädigen und für den eigentlichen Feuerlöscheinsatz unbrauchbar machen. Dazu kommen die Gefahren undichter Ventile, die im Winter unweigerlich zu Frostschäden führen. Ebenfalls kann bei unsachgemässer Bedienung das Leitungsnetz durch Druckschläge beschädigt werden.

 

Unberechtigter Wasserbezug

Wer ohne Bewilligung Wasser bezieht, schuldet der Wasserversorgung die entgangenen Gebühren. Vorbehalten bleibt eine Strafanzeige bei der Polizei.


Widerhandlungen

Schadenkosten, welche für die Wasserversorgung bei Widerhandlung entstehen, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt:

  • Der vermeintliche Wasserbezug anhand einer Abschätzung von Dauer und Bezug
  • Die Kosten für die Anzeige der Wasserversorgung
  • Aufwendungen des Werkpersonals nach effektivem Aufwand
  • Weitere Kosten infolge Fehlmanipulation an Hydranten oder Auswirkungen auf das Leitungsnetz nach effektivem Aufwand