Hydranten
Wir alle hoffen, dass es nie zu einem Brandfall kommt. Einen hundertprozentigen Schutz gibt es aber nicht. Aus diesem Grund befinden sich über das ganze Gemeindegebiet verteilt Hydranten im Eigentum der Wasserversorgung Rapperswil-Jona.
Hydranten dienen der Feuerwehr für den Löschwasserbezug bei einer Brandbekämpfung. Dabei werden die Standorte gemäss den Vorgaben der kantonalen Gebäudeversicherung (GVA), im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten sowie anhand der technischen Gegebenheiten der Wasserversorgung festgelegt. Diese Standorte sind, gemäss Feuerschutzgesetz des Kantons St.Gallen, durch den Eigentümer der Parzelle zu dulden. Kosten für Standortverschiebungen infolge Umgestaltungen oder Bauten sind durch den Verursacher zu tragen.
Auch in Ihrem Projekt oder Ihrer Liegenschaft steht oder kann ein Hydrant zu stehen kommen. Diese Brandschutzeinrichtung dient Ihrem Vorteil.
Aufstellungsmasse
Schutzmassnahmen von Hydranten gegen mechanische Beschädigungen
Ausführungen von mechanischem Schutz vor Beschädigungen
Pflichten der Liegenschaftenbesitzer
Wir sind sicher, dass alle einen gut funktionierenden Löschschutz unterstützen.
Dazu müssen alle Hydranten gut sichtbar, bedienbar und mit einem Feuerwehrfahrzeug jederzeit erreichbar sein. Aus diesem Grund bitten wir alle Liegenschaftenbesitzer, den Zugang zu gewährleisten und entsprechende Arbeiten wie:
- Entfernen von Bewuchs, im Umkreis von ca. 0.50 Metern
- Entfernen von Material, welches einen Zugang verhindern
zu veranlassen.
Wichtig:
- Temporäre Wasserbezüge ab Hydranten sind bewilligungspflichtig. Eigenmächtiger Bezug ab Hydrant ist Diebstahl und wird angezeigt!
- Manipulationen am Hydranten sind verboten. Für Schäden haftet der Verursacher vollumfänglich!
Grundsätzlich dürfen Hydranten nur für die Bedürfnisse der Feuerwehr benutzt werden. Nur die Wasserversorgung sowie im Einsatzfall ausgebildete Personen der Feuerwehr sind berechtigt, Hydranten zu bedienen. Eine unsachgemässe Bedienung kann Hydranten nachhaltig beschädigen und für den eigentlichen Feuerlöscheinsatz unbrauchbar machen. Dazu kommen die Gefahren undichter Ventile, die im Winter unweigerlich zu Frostschäden führen. Ebenfalls kann bei unsachgemässer Bedienung das Leitungsnetz durch Druckschläge beschädigt werden.
Unberechtigter Wasserbezug
Wer ohne Bewilligung Wasser bezieht, schuldet der Wasserversorgung die entgangenen Gebühren. Vorbehalten bleibt eine Strafanzeige bei der Polizei.
Widerhandlungen
Schadenkosten, welche für die Wasserversorgung bei Widerhandlung entstehen, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt:
- Der vermeintliche Wasserbezug anhand einer Abschätzung von Dauer und Bezug
- Die Kosten für die Anzeige der Wasserversorgung
- Aufwendungen des Werkpersonals nach effektivem Aufwand
- Weitere Kosten infolge Fehlmanipulation an Hydranten oder Auswirkungen auf das Leitungsnetz nach effektivem Aufwand