Preise und Gebühren
Wir haben eine grosse Aufgabe zu erfüllen – die Versorgung der Stadt Rapperswil-Jona mit dem wichtigsten Lebensmittel Trinkwasser. Für diese Aufgabe sind eine umfangreiche und einwandfreie Infrastruktur sowie ein leistungsfähiger Betrieb inkl. Pikettorganisation nötig. Das hat seinen Preis.
Die Wasserversorgung finanziert sich durch zwei Einnahmenquellen:
- Anschlussbeiträge, welche beim Bau einer Liegenschaft sämtliche Erschliessungskosten, den Erhalt der Lieferkapazität sowie den Löschschutz sicherstellen.
- Wasserbezugsgebühren, welche alle wiederkehrenden Kosten wie Trinkwasserbereitstellung, Betriebskosten, Feuerschutz usw. decken.
Wasserbezugsgebühren
Wasserbezugspreis
In Rapperswil-Jona setzt sich der Preis für den Bezug von Trinkwasser wie folgt zusammen: Grundtaxe/Zählermiete, Konsumgebühr und Abgabe an die Stadt.
Im Durchschnitt betragen die kompletten Wasserbezugsgebühren in Rapperswil-Jona rund CHF 1.40 pro 1‘000 Liter bzw. 1 Kubikmeter (m3) Trinkwasser.
Grundtaxe inkl. Zählermiete:
Die Grundtaxe setzt sich aus der Zählermiete (CHF 2.50 pro Monat bzw. CHF 30.00 pro Jahr) sowie einem Grundbeitrag von 0.2‰ des aktuellen aufgewerteten Zeitwerts der angeschlossenen Bauten und Anlagen zusammen.
Der aktuelle Zeitwert wird durch die kantonale Gebäudeversicherung des Kantons St. Gallen festgelegt.
Konsumgebühr:
Die Konsumgebühr beträgt CHF 1.00 pro 1‘000 Liter (1m3) inkl. MwSt. von 2.5%.
Abgabe an die Stadt:
Die Stadt Rapperswil-Jona erhebt eine Abgabe von 9% auf Grundtaxe und Verbrauch. Damit wird die Sicherung von Leitungstrassees im öffentlichen Grund abgegolten (Strassen, Wege und Plätze sowie öffentlicher Landbesitz).
Abwassergebühren
Im weiteren erhebt die Wasserversorgung im Auftrag der Stadt Rapperswil-Jona die jährlichen Abwassergebühren für die Entsorgung und Reinigung des Abwassers. Gemäss Stadtratsbeschluss vom 22.08.2016 betragen diese Kosten CHF 1.30 pro 1'000 Liter (1m3). Für die Berechnung ist die Menge des Frischwasserverbrauches massgebend.
Das entsprechende Reglement finden Sie auf der Homepage der Stadt Rapperswil-Jona:
www.rapperswil-jona.ch
Fragen zur Abwassergebühr oder zu Abwasserleitungen sind an den Fachbereich Tiefbau der Stadt Rapperswil-Jona (Tel. 055 225 70 10) zu richten.
Gebührenrechnung
Die Gebührenrechnung geht an die Eigentümerschaft oder deren Vertretung. Wohnungsmieterinnen und Wohnungsmieter bezahlen ihre Wassergebühren über die Nebenkosten und erhalten deshalb keine Wasserrechnungen von der WVRJ.
Wichtig: Individuelle unterjährige Abrechnungen werden nur auf Anfrage erstellt und sind kostenpflichtig!
Jahresterminierung
- Schlussrechnung Vorjahr im Januar/Anfang Februar
- Teilrechnung nach geschätztem Halbjahresverbrauch im Juli/August
- Einforderung Selbstablesung im November/Dezember
Hinweis Rechnungsdarstellung: Die Papierrechnungen der Wasserversorgung entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Individuelle Ergänzungen zur Rechnungsverarbeitung oder Sonderwünsche können nicht erfüllt werden und haben durch den Rechnungsempfänger selber zu erfolgen.
Unsere Finanzierungsgrundsätze
Als nicht gewinnorientierte Genossenschaft erfolgt die Finanzierung nach folgenden Grundsätzen:
1. Transparent
Grundlage für die Einnahmen sind die von der Stadt Rapperswil-Jona genehmigten Reglemente, welche dem fakultativen Referendum unterstellt sind und konsequent angewendet werden. Sämtliche Reglemente finden Sie unter:
2. Verursachergerecht
Die Abrechnung erfolgt nach effektivem Verbrauch, anhand zentraler Wasserzähler pro Gebäude. Eine Quersubventionierung innerhalb der Genossenschaft ist als eigenständige Wasserversorgung ausgeschlossen.
3. Langfristig, konstant und preiswert
Die Wasserversorgung liefert Trinkwasser in bester Qualität zu einem sehr fairen Preis. Vergleichen Sie die Kosten in Rapperswil-Jona mit den Kosten in anderen Schweizer Städten auf der Website des Preisüberwachers.
Preisvergleich Preisüberwacher
4. Nach dem Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip
Unsere Einnahmen übersteigen nicht unsere Kosten und stehen in einem günstigen Verhältnis zu Gebühr sowie Wert.
Messung Wasserverbrauch
Wie wird der Wasserverbrauch gemessen?
Der Verbrauch wird in jeder Liegenschaft über einen zentralen Wasserzähler gemessen. Der Zählerstand wird einmal jährlich, jeweils im Oktober, bei der Eigentümerschaft oder deren Vertretung eingefordert. Die Ablesung und Kontrolle liegt in der Zuständigkeit der Eigentümerschaft (Eigendeklaration) und nicht in der Verantwortung der Wasserversorgung. Der vorgeschriebene Ablesetermin ist unbedingt einzuhalten und kann nicht individuell angepasst werden.
Die Wasserversorgung Rapperswil-Jona ist bestrebt, die gelieferten Wassermengen möglichst genau zu erfassen und korrekt abzurechnen. Daher müssen die mechanischen Zähler, welche einer normalen Abnützung unterliegen und mit der Zeit geringere Mengen messen, ausgetauscht werden. Gemäss Art. 10 der Beitrags- und Gebührenverordnung der Wasserversorgung werden die Wasserzähler auf Kosten der Wasserversorgung in der Regel alle 10 Jahre ausgetauscht. Dies gewährt eine hohe Qualität der Verbrauchsmessung.
Überprüfen Sie Ihren Wasserzähler regelmässig!
Es ist sinnvoll, den Wasserzähler zusammen mit der Selbstablesung sowie in periodischen Abständen zu kontrollieren. Bei Nullverbrauch sollte der Zähler stillstehen und kein Fliessgeräusch hörbar sein. Steht das kleine Zahnrad des Wasserzählers still, fliesst kein Wasser durch den Zähler. Dreht sich das kleine Zahnrad, läuft Wasser durch. Wenn alle Hähne geschlossen und alle Apparate unbenutzt sind muss das Zahnrad stillstehen, andernfalls ist von einem Leck oder Defekt auszugehen und rasches Handeln angezeigt. Rufen Sie in diesem Fall Ihren Sanitärinstallateur an.
Hinweis: Die Wasserversorgung ist nicht für die Verbrauchskontrolle in Gebäudeinstallationen sowie für die Selbstablesung (Eigendeklaration) verantwortlich. Die Kontrolle obliegt der Eigentümerschaft! Auch hohe ungewollte Wasserverbräuche entbinden nicht von der Verpflichtung, für den vom Zähler angezeigten Verbrauch aufzukommen.
Zweifeln Sie die Messgenauigkeit des Wasserzählers mit einer Toleranz von +/- 5% an? Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir die Situation gemeinsam prüfen können. Erfahrungsgemäss funktionieren unsere Zähler einwandfrei. Falls Sie dennoch eine Fehlfunktion vermuten, können Sie eine Prüfung des Wasserzählers durch uns verlangen. Falls diese Prüfung einen Zählerdefekt bestätigt, werden wir selbstverständlich Ihre Wasserrechnung anpassen, den Zähler ersetzen und die Prüfkosten übernehmen. Andernfalls gehen die Prüfkosten (ca. CHF 200 bis 500) zu Ihren Lasten.
Dienstleistungen der Wasserversorgung
Möchten Sie den Zählerstand durch die Wasserversorgung ablesen lassen? Dies tun wir gerne für Sie – die anfallenden Kosten für diesen Aufwand müssen wir Ihnen aber in Rechnung stellen. Für eine einheitliche und einfache Abrechnung gelten folgende Pauschalbeträge:
Ablesung Wasserzähler durch die Wasserversorgung |
CHF 50.00 |
Ablesung Wasserzähler durch das Werk nach erfolgloser Mahnung der Selbstablesung |
CHF 100.00 |
Unterjährige Zwischenabrechnung mit Selbstangabe Wasserzählerstand |
CHF 25.00 |
Unterjährige Zwischenabrechnung mit Ablesung Wasserzähler durch die Wasserversorgung |
CHF 75.00 |
Umtriebskosten infolge nicht gelieferter Selbsablesung, Einschätzung des Wasserverbauches, Mutationen nach Rechnungsstellung, usw. | CHF 25.00 |
Bitte beachten Sie die Möglichkeit von eBill
Preise für temporären Wasserbezug
Temporäre Wasserbezüge ab Hydranten sind bewilligungspflichtig – eigenmächtiger Bezug ab Hydrant ist Diebstahl und wird angezeigt!
Ab Hydrant erfolgt der Wasserbezug immer über einen Wasserzähler und eine Abstellung der Wasserversorgung. Diese Einheit wird durch unseren Werkdienst montiert und nach dem Bezug demontiert.
- Pauschale für Material und Zähler DN 20: CHF 50.00 / Monat
- Pauschale für Material und Zähler DN 50: CHF 100.00 / Monat
- Stundenansatz Werkdienst: CHF 120.00 / Verrechnung nach effektivem Aufwand
- Systemtrenner: CHF 180.00
- Wasserbezugsgebühren CHF 1.00 pro 1‘000 Liter (1m3) plus Abwassergebühren
Kontaktieren Sie unseren Brunnenmeister frühzeitig für die Klärung eines temporären Wasserbezuges.
Unberechtigter Wasserbezug
Wer ohne Bewilligung Wasser bezieht, schuldet der Wasserversorgung die entgangenen Gebühren. Vorbehalten bleibt eine Strafanzeige bei der Polizei.
Widerhandlungen
Schadenskosten, welche für die Wasserversorgung bei Widerhandlung entstehen, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt:
- Der vermeintliche Wasserbezug anhand einer Abschätzung von Dauer und Bezug
- Die Kosten für die Anzeige der Wasserversorgung
- Aufwendungen des Werkpersonals nach effektivem Aufwand
- Weitere Kosten infolge Fehlmanipulation an Hydranten oder Auswirkungen auf das Leitungsnetz nach effektivem Aufwand
Anschlussbeiträge
Die Detailangaben zu den Anschlussbeiträgen finden Sie unter: